Hier berechnen Sie die Versorgungslücke nach einem Unfall
Dateneingaben und Annahmen
Ihr heutiges Alter
Invaliditätsgrad ab welchem das Einkommen voraussichtlich entfällt? 4)
Abzusicherndes Nettoeinkommen 1)
Möchten Sie in der Summenermittlung den behinderungsbedingten Umbau von Kfz und Wohnort mitberücksichtigen?
Geschätzte monatliche Versorgungslücke bei unfallbedingtem Einkommensverlust bis zum Renteneintritt 2)
0,00 €
Geschätzte monatliche Versorgungslücke bei unfallbedingtem Einkommensverlust in der Rentenzeit 3)
0,00 €
Ihre Versorgungslücken entsprechen folgendem Kapitalbedarf
Pauschale Umbaukosten
200.000,00 €
Zur Abdeckung der Versorgungslücke bis zum Renteneintritt
0,00 €
Zur Abdeckung der Versorgungslücke in der Rentenzeit 5)
0,00 €
Insgesamt 6)
0,00 €
Ihren Kapitalbedarf könnten Sie mit folgenden Versicherungssummen decken
Versicherungssumme Unfall-Invalidität (gerundet auf volle 1.000 €)
Grundsumme ohne besondere Erweiterung
0,00 €
Mit Progression 225% Plus
0,00 €
Mit Progression 350% Plus
0,00 €
Mit Progression 500% Plus
0,00 €
Die Höchstsummen für die Invaliditässumme ist erreicht. Wir empfehlen daher eine zusätzliche Unfallrente in Höhe von:
0,00 €
1)Falls Sie Sonderzahlungen erhalten, teilen Sie das zusätzliche Nettoeinkommen durch 12 und addieren das Ergebnis zu Ihrem Monatsnettoeinkommen hinzu. Falls noch kein Einkommen vorhanden ist, nehmen Sie ggf. eine Schätzung über das zukünftige Einkommen vor.
2)Durch eine unfallbedingte Behinderung kann es sein, dass Sie Ihren Beruf nicht mehr ausüben können und das Einkommen verlieren. Es wird vereinfachend angenommen, dass nach Abzug von eventuellen Erwerbsminderungsrenten rund die Hälfte des bisherigen Nettoeinkommens verloren geht. Ihre individuelle Versorgungssituation kann hiervon deutlich abweichen.
3)Wenn Ihr Einkommen durch eine unfallbedingte Behinderung verloren geht, können Sie auch weniger Rentenansprüche aufbauen. Es wird vereinfachend angenommen, dass Sie einen Verlust in Höhe der halben Versorgungslücke bis Renteneintritt absichern. Ihre individuelle Versorgungssituation kann hiervon deutlich abweichen.
4)Je nach Art der unfallbedingten Behinderung wird ein Invaliditätsgrad festgelegt. Es ist möglich, dass Sie auch schon bei Invaliditätsgraden von weniger als 100% Ihren Beruf nicht mehr ausüben können. Beispielsweise wird nach den üblichen Gliedertaxen der Verlust eines Beines mit 70% oder der Verlust beider Füße mit 80% bewertet. Ihre Versicherungssumme sollte so bemessen sein, dass Sie auch bei weniger als 100% Invaliditätsgrad eine angemessene Versorgung erreichen können. Wir empfehlen daher, ab mindestens 70% Unfallinvaliditätsgrad von der Möglichkeit eines Verlusts Ihres Berufs auszugehen. Ihr individueller Versorgungsbedarf kann hiervon deutlich abweichen.
5)Die Berechnung der Lebenserwartung erfolgt nach der Sterbetafel 2015/2017 des Statistischen Bundesamtes.
6)Es wurde keine verzinsliche Anlage der Versicherungsleistung angenommen, da die Höhe einer Verzinsung unsicher ist und zudem eine inflationsbedingte Entwertung stattfinden kann.