Die Policenwerk Trainerhaftpflicht beinhaltet:

  • Courtage selbst festlegen oder ein Honorar wählen
  • Policieren mit eigenem Firmenlogo
  • 10 Mio Deckungssumme für Personen-, Sach- und Vermögensschäden
  • Privathaftpflicht subsidiär mitversichert
  • Schlüsselschaden bis 30.000 € mitversichert
    • SB 125€
  • Bedingungsupdategarantie
  • Selbstständige Fitnesstrainer ohne eigenes Studio, Personaltrainer, Joga usw.

a) Mitversicherte Person

freiberufliche Fitnesstrainer und Personaltrainer der alleine unterrichtet und nicht Inhaber eines Fitnessstudios ist. Mitversichert gelten branchenübliche Risiken, wie Spinning-, Gymnastik-, Fettreduzierungs-, Selbstverteidigungs-, Konditionsaufbau- und Yogakurse. Ebenfalls mitversichert gelten externe Tagesveranstaltungen wie Jogging-, Inlineskate-, Mountainbike (ohne Downhill)-, Nordic Walking- und Wanderkurse, Aqua Gymnastik, Indoor  Climbing.Versicherungsnehmer

b) Mitversicherte ist die gesetzliche Haftpflicht (Tarif Super)

aus Erteilung von Unterricht in der Versicherten Sportart und als freiberuflicher Trainer in einem Fitnessstudio

c) Privathaftpflichtversicherung als Subsidiärdeckung

Im Rahmen der Trainerhaftpflichtversicherung gilt die Privathaftpflichtversicherung als
Subsidiärdeckung bzw. Summen- und Konditionsdifferenzdeckung mitversichert. Das bedeutet, dass
ein anderweitig bestehender Versicherungsschutz/Vertrag diesem vorgeht. Dieser Vertrag ist dann als
Zusatzhaftpflichtversicherung anzusehen.
d) Nicht versichert ist die Haftpflicht
1. aus Forschungs- oder Gutachtertätigkeit;
2. bei Fahrlehrern aus Schäden, aus dem Gebrauch (z.B. Halten, Besitz, Betrieb, Lenken) von
Kraftfahrzeugen, gleichgültig durch wen oder zu welchem Zweck das Inbetriebsetzen oder Lenken
erfolgt.
3. bei Ausübung von bzw. die Lehrtätigkeit für Outdoor-Sportarten wie z. B. Free-Climbing, Rafting,
Canyoning, Kitesurfen, Sensenkurse, Reitlehrer und Mountainbike Downhill.
e) Ausgeschlossen sind bei angestellten oder beamteten Lehrern Haftpflichtansprüche wegen
1. Schäden am Eigentum der Schule oder Dienststelle oder an von Dritten für den Schulbetrieb zur
Verfügung gestellten Sachen und allen sich daraus ergebenden Vermögensschäden;
2. Personenschäden, bei denen es sich um Dienst- oder Arbeitsunfälle und Berufskrankheiten im
Betrieb der Schule oder Dienststelle gemäß den beamtenrechtlichen Bestimmungen oder
Sozialgesetzbuch VII handelt; eingeschlossen ist jedoch die Haftpflicht wegen Personenschäden
aus Arbeitsunfällen von Kindern, Schülern, Lernenden oder Studierenden.

1. Gegenstand der Versicherung / Versicherungsfall
1.1 Versicherungsschutz besteht im Rahmen des versicherten Risikos für den Fall, dass der Versicherungsnehmer wegen eines
während der Wirksamkeit der Versicherung eingetretenen Schadenereignisses (Versicherungsfall), das einen Personen-, Sachoder sich daraus ergebenden Vermögensschaden zur Folge hatte, auf Grund
gesetzlicher Haftpflichtbestimmungen – privatrechtlichen Inhalts
von einem Dritten auf Schadenersatz in Anspruch genommen wird.
Schadenereignis ist das Ereignis, als dessen Folge die Schädigung des Dritten unmittelbar entstanden ist. Auf den Zeitpunkt der Schadenverursachung, die zum Schadenereignis geführt hat, kommt es nicht an.

1.2 Kein Versicherungsschutz besteht für Ansprüche, auch wenn es sich um gesetzliche Ansprüche handelt,
(1) auf Erfüllung von Verträgen, Nacherfüllung, aus Selbstvornahme, Rücktritt, Minderung, auf Schadenersatz statt der Leistung;
(2) wegen Schäden, die verursacht werden, um die Nacherfüllung durchführen zu können;
(3) wegen des Ausfalls der Nutzung des Vertragsgegenstandes oder wegen des Ausbleibens des mit der Vertragsleistung
geschuldeten Erfolges;
(4) auf Ersatz vergeblicher Aufwendungen im Vertrauen auf ordnungsgemäße Vertragserfüllung;
(5) auf Ersatz von Vermögensschäden wegen Verzögerung der Leistung;
(6) wegen anderer an die Stelle der Erfüllung tretender Ersatzleistungen.

1.3 Es besteht – unbeschadet der übrigen Vertragsbestimmungen – Versicherungsschutz nur, soweit und solange dem keine auf
die Vertragsparteien direkt anwendbaren Wirtschafts-, Handels- oder Finanzsanktionen bzw. Embargos der Europäischen
Union oder der Bundesrepublik Deutschland entgegenstehen.
Dies gilt auch für Wirtschafts-, Handels- oder Finanzsanktionen bzw. Embargos, die durch die Vereinigten Staaten von Amerika
in Hinblick auf den Iran erlassen werden, soweit dem nicht europäische oder deutsche Rechtsvorschriften entgegenstehen.

2. Vermögensschäden, Abhandenkommen von Sachen
Dieser Versicherungsschutz kann durch besondere Vereinbarung erweitert werden auf die gesetzliche Haftpflicht privatrechtlichen Inhalts des Versicherungsnehmers wegen
2.1 Vermögensschäden, die weder durch Personen- noch durch Sachschäden entstanden sind;
2.2 Schäden durch Abhandenkommen von Sachen; hierauf finden dann die Bestimmungen über Sachschäden Anwendung.

3. Versichertes Risiko
3.1 Der Versicherungsschutz umfasst die gesetzliche Haftpflicht
(1) aus den im Versicherungsschein und seinen Nachträgen angegebenen Risiken der Versicherungsnehmers,
(2) aus Erhöhungen oder Erweiterungen der im Versicherungsschein und seinen Nachträgen angegebenen Risiken. Dies gilt
nicht für Risiken aus dem Halten oder Gebrauch von versicherungspflichtigen Kraft-, Luft- oder Wasserfahrzeugen sowie
für sonstige Risiken, die der Versicherungs- oder Deckungsvorsorgepflicht unterliegen,
(3) aus Risiken, die für den Versicherungsnehmer nach Abschluss der Versicherung neu entstehen (Vorsorgeversicherung)
und die in Ziff. 4 näher geregelt sind.
3.2 Der Versicherungsschutz erstreckt sich auch auf Erhöhungen des versicherten Risikos durch Änderung bestehender oder
Erlass neuer Rechtsvorschriften. Der Versicherer kann den Vertrag jedoch unter den Voraussetzungen von Ziff. 21 kündigen.

Haftpflichtansprüche des Arbeitgebers, Dienstherren oder Arbeitskollegen für Sachschäden

    • Höchstersatzleistung max. 3.000 € je Schadenereignis (100 € SB)

Notfallhelfer

    • Mitversicherung der gesetzlichen Haftpflicht von Personen, die dem Versicherungsnehmer und den mitversicherten Personen in einem Notfall freiwillig Hilfe leisten, gegenüber Dritten inkl. deren Aufwendungen

Regressansprüche

    • Ansprüche wegen Personenschäden, die von mitversicherten Personen auf einen Träger der Sozialversicherung, ein private Krankenversicherung, öffentlicher und privater Arbeitgebern übergehen

Gefälligkeitshandlungen

    • Höchstersatzleistung bis Versicherungssumme

Mietsachschäden

    • Schäden an Wohnräumen und sonstigen zu privaten Zwecken gemieteten Räumen in Gebäuden inkl. Schäden an mobilen Einrichtungs- und Ausstattungsgegenstände in Ferienwohnungen und -häusern, Hotels, Pensionen, Gästehäusern etc. Bis zur vereinbarten max. Versicherungssumme

Mietsachschäden an beweglichen unentgeltlich geliehenen Sachen 

    • Höchstersatzleistung max. 50.000 € ohne SB

Mietsachschäden an beweglichen entgeltlich geliehenen Sachen 

    • Höchstersatzleistung max. 50.000 € (250 € SB)

Hüten fremder Hunde und Pferde

    • nicht gewerbsmäßig

Reiten fremder Pferde oder fahren fremder Fuhrwerke

    • nur zu privaten Zwecken

Betriebspraktika, Ferienjobs

    • Ohne den Gefahren eines Betriebes, Berufes, Dienstes, Amtes und einer verantwortlichen Betätigung in Vereinigungen aller Art

Laborarbeiten

    • Schäden aus der Teilnahme am fachpraktischen Unterricht inkl. Maschinen

Gelistete Nebentätigkeiten

    • bis 10.000 € Jahresumsatz

Tagesmutter / Tageseltern / Babysitter

    • Mitversichert ist die private und berufliche Tätigkeit als Tagesmutter / Tageseltern / Babysitter auch gegen Entgelt (ohne Begrenzung der Anzahl der Kinder)

Ehrenämter

    • Keine hoheitliche Tätigkeit oder entgeltlichen Freiwilligenarbeit

Sport

    • Mitversichert sind Schäden die aus der Ausübung von Sport entstehen

Elektronischer Daten-austausch / Internetnutzung

    • Schäden aus dem Austausch, der Übermittlung und der Bereitstellung elektronischer Daten, z. B. Internet, E-Mail oder mittels Datenträger sind mitversichert

Schlüsselverlust

    • Mitversichert ist der Verlust von fremden privaten und beruflichen Schlüsseln/Codekarten. Höchstersatzleistung max. 30.000 € (SB 125€)

Zahme Haustiere

    • Versicherungsschutz als Halter oder Hüter zahmer Haustiere, gezähmter Kleintiere und Bienen inkl. Signal- und Behindertenbegleithunde

Schusswaffen

    • Mitversichert aus dem erlaubten privaten Besitz und Gebrauch von Hieb-, Stoß- und Schusswaffen sowie deren Munition/Geschossen. Ausgeschlossen bleiben Schusswaffen zu Jagdzwecken

Bauherrenrisiko

    • Bausumme unbegrenzt bei selbstgenutzter Immobilie, ansonsten bis 100.000 €.

Immobilienbesitz (Haus- und Grundbesitzer-Risiko)

    • Eine oder mehrere Wohnungen in Europa (Ferienwohnung, Eigentumswohnung)
    • In Europa gelegenes Ein- oder Mehrfamilienhaus (sofern eine Wohnung vom VN selbst bewohnt)
    • In Europa gelegenes Ferien- oder Wochenendhaus (inkl. fester nicht versicherungspflichtiger Wohnwagenanhänger)
    • Unbebaute Grundstücke bis 10.000 qm Gesamtfläche

Photovoltaikanlagen / Solaranlagen

    • Aus dem Besitz und dem Betreiben inkl. der Einspeisung von Strom ins öffentliche Stromnetz

Weitere Anlagen

    • Aus dem Besitz eines Swimming-Pools, Teiches, Biotops u. a.

Vermietung

    • Von bis zu 3 Wohneinheiten (Einliegerwohnungen / Eigentumswohnungen), des Ferien- oder Wochenendhauses
    • Wohnungen im vom VN teilweise selbst bewohnten Mehrfamilienhaus
    • Einzelne Räume auch zu gewerblicher Nutzung, von Garagen und Stellplätze, Abgabe von Betten zu Beherbergungszwecken an Feriengäste (sofern kein Ausschank nach Gaststättengesetz erfolgt)

Umweltschäden

    • Versicherungsschutz für öffentlich-rechtliche Pflichten oder Ansprüche gemäß Umweltschadensgesetz

Abwasserschäden

    • Inklusive Rückstau aus dem Straßenkanal, bis zur Versicherungssumme

Abwassergrube

    • Privat genutzt und ausschließlich für häusliche Abwasser

Gewässerschäden durch Kleingebinde

• Bis 100 l bzw. kg Fassungsvermögen (Gesamtfassungsvermögen max. 1.000 l bzw. kg), bis zur Versicherungssumme

Gas- und Heizöltank

    • Fassungsvermögen Unbegrenzt in selbstgenutzter Immobilie bis zur Versicherungssumme

Kraftfahrzeuge

    • Kraftfahrzeuge bis 6 km/h, Krankenfahrstühle, Golfwagen, Aufsitzrasenmäher, Schneeräumgeräten usw., Arbeitsmaschinen und Gabelstapler bis 20km/h, nicht versicherungspflichtige Anhänger
    • Nur auf privaten Grundstücken verkehrende Fahrzeuge, ohne Begrenzung der Höchstgeschwindigkeit

Mallorca-Deckung

    • mitversichert

Fahrrad

    • Mitversichert sind Schäden aus dem Besitz und Gebraucht von Fahrräder, inkl. nicht versicherungspflichtige Elektroräder

Wasserfahrzeuge 

    • Eigene und fremde Windsurfgeräte, Ruder-, Paddel- und Schlauchboote sowie Kanus u. a. ohne Motor
    • Eigene Segelboote mit Segelfläche bis zu 15 qm (auch mit Hilfsmotor), fremde Segelboote ohne Motor sowie fremde Segelboote und Motorbote bis zu einer Motorstärke von 55 KW (75 PS)
    • Aus dem Besitz und der Verwendung von Kitesport-Geräten

Modellfahrzeuge

    • Ferngelenkte Land- und Wasser-Modellfahrzeuge (Keine Einschränkung der Anzahl sowie Höchstgeschwindigkeit)
    • Drohnen, unbemannte Ballone und Drachen mit eigenem Antrieb bis 5 KG Fluggewicht

Auslandsaufenthalte

    • EU/EFTA-Staaten: Zeitlich unbegrenzt inkl. der Benutzung, Anmietung sowie dem Eigentum von Immobilien (Kautionszahlung im Ausland, Höchstersatzleistung 50.000 €)
    • Außereuropäischen Ländern: Zeitlich auf 5 Jahre begrenzt inkl. der vorübergehenden Benutzung oder Anmietung von Immobilien (Kautionszahlung im Ausland, Höchstersatzleistung 50.000 €)

Ausfalldeckung

    • Schadenersatzforderungen ab 1.000 € Mindestschadenhöhe bei Vorlage eines rechtskräftig vollstreckbaren Urteils gegen den Schädiger (Gericht EU, Schweiz, Norwegen, Island, Lichtenstein) ohne SB

Rechtsschutz im Rahmen der Ausfalldeckung

    • Im Rahmen der Privathaftpflicht-Versicherung enthalten

Vorsorgeversicherung

    • Bis zur vereinbarten max. Versicherungssumme

Benachteiligung von Privatpersonen (AGG)

    • Mitversichert sind Ansprüche auf Schadensersatz wegen Benachteiligungen für einen Personen-, Sach- oder Vermögensschaden

Innovationsgarantie

    • Zukünftige Bedingungsverbesserungen ohne Mehrbeitrag gelten automatisch mitversichert

Leistungsgarantie

    • Gegenüber den Musterbedingungen des GDV