Unsere Pferdehalterhaftpflicht beinhaltet:
- Courtage selbst festlegen oder ein Honorar wählen
- Policieren mit eigenem Firmenlogo
- 10 Mio Deckungssumme für Personen-, Sach- und Vermögensschäden
- Mietsachschäden bis 5 Millionen €
- Auslandaufenthalt bis 5 Jahre in der EU
- Deckschäden gewollt und ungewollt bis 10 Millionen €
- Fohlen bis 12 Monate beitragsfrei eingeschlossen
- Reitbeteiligung einschließlich Ansprüche an den Tierhalter
- Private Kutschfahrten
- Bestleistungsgarantie
- Beitragsbefreiung bei Arbeitslosigkeit
- Tägliches Kündigungsrecht
- Art des Versicherungsvertrages
Gegen die finanziellen Folgen der gesetzlichen Haftpflicht bieten wir Ihnen die Haftpflichtversicherung für Pferde oder Hunde an. Die genaue Risikobeschreibung entnehmen Sie bitte der Versicherungsbestätigung. Grundlage sind die in der beigefügten Verbraucherinformation enthaltenen Allgemeinen Versicherungsbedingungen für die Haftpflichtversicherung (AHB 2014) sowie die für die diese Vertragsarten geltenden besonderen Bedingungen und Vereinbarungen. - Umfang der Versicherung
Unsere Leistungspflicht umfasst die Prüfung der der Leistungsfrage, den Ersatz des Schadens sowie die Abwehr unbegründeter Schadenersatzansprüche. Versichert ist Ihre gesetzliche Haftpflicht als Halter von Hunden und / oder Pferden.
Neben den gesetzlich festgelegten Schadenersatzverpflichtungen sind in unserer Tierhalter Haftpflichtversicherung beispielsweise Haftpflichtansprüche aus Schäden infolge der Teilnahme an Hunderennen, Turnieren sowie den Vorbereitungen hierzu mitversichert. Zusätzlich sind auch Mietsachschäden an Immobilien und Mobilien in der Tierhalter- Haftpflichtversicherung mitversichert. Den konkreten Leistungsumfang können Sie den besonderen Bedingungen entnehmen.
Mitversichert sind:
- Personen-, Sach- und Vermögensschäden 10 Mio. €
- Mietsachschäden an:
- Gebäuden 5 Mio. €
- an Stallungen, Reithallen, Weiden, beweglichen Sachen mit SB 250€ 10.000 €
- Schäden an gemieteten, gepachteten oder genutzten Transportanhängern 5.000 €
- Auslandsaufenthalt weltweit 1 Jahr, EU 5 Jahre
- Fremdhüter (einschließlich Ansprüche an den Tierhalter)– nicht gewerbsmäßig
- Fohlen bis 12 Monate
- Gewollter und ungewollter Deckakt
- Fremdreiter (einschließlich Ansprüche an den Tierhalter)
- Reitbeteiligung (einschließlich Ansprüche an den Tierhalter)
- Teilnahme an reitsportlichen Veranstaltungen, Turnieren sowie deren Vorbereitung
- Öffentlich-rechtliche Ansprüche gemäß Umweltschadengesetz (USchadG) wegen Umweltschäden 1 Mio. €
- Reiten mit gebissloser Zäumung sowie Reiten ohne Sattel
- Private, unentgeltliche Kutschfahrten
- Flurschäden
- Forderungsausfalldeckung ab 500,00 € Regressansprüche von Sozialversicherungsträgern
- Vorsorgeversicherung bis zur vollen Deckungssumme
- Fortsetzung des Vertrages bei Tod des Versicherungsnehmers
- Künftige Leistungsverbesserungen / Innovationsupdate
- Leistungsgarantie gegenüber GDV Musterbedingungen
- Einhaltung der Mindeststandards des Arbeitskreises Beratungsprozesse
Nicht näher quantifizierte Leistungen sind generell bis zur Höhe der Versicherungssumme mitversichert