Welche Versicherungssumme benötigt der Kunde in der Unfallversicherung?
Um eine Bedarfsdeckung zu berechnen, haben sich Faustformeln bewährt. Es ist gängige Praxis, das Drei- bis Siebenfache des Bruttojahreseinkommens als Grundinvaliditätssumme festzulegen, diese kann sich durch eine Progressionsstaffel bis zu 500% erhöhen.
Solche Faustformeln stammen aus Zeiten, als es noch nennenswerte Zinsen gab, mit denen eine Unfall-Invaliditätsleistung angelegt werden konnte, um sie allmählich zu verzehren. Auch unterschätzen sie zwei Faktoren. Zum einen besteht der finanzielle Schaden eines unfallbedingten Verlusts der Arbeitsfähigkeit nicht nur im entgehenden Arbeitseinkommen. Vielmehr schmälert dies auch die spätere Altersrente. Zum anderen geht die Arbeitsfähigkeit vielfach schon deutlich unter 100 Prozent Unfallinvaliditätsgrad verloren.
Die Faustformeln unterstellen aber oft, dass diese 100 Prozent erreicht werden. Jedoch hält sich die Arbeitsfähigkeit nicht an Faustformeln. So kann beispielsweise der Verlust eines Beins nach einem Unfall, für einen Außendienstmitarbeiter verheerend sein, nach den klassischen Gliedertaxen aber oft gerade einmal 80 Prozent Unfallinvalidität „wert“!
Die bedarfsgerechte Grundsumme kann bequem und mit wenigen Angaben, auf finanzmathematischer Grundlage mit unserem Rechner bestimmt werden.