Honorartarif
Sie erheben Ihr Honorar selbst oder Sie stellen Ihre Forderungen über einen Dienstleister Ihrer Wahl ein!
Die Policenwerk Privathaftpflicht beinhaltet unter anderem:
- Courtage selbst festlegen oder ein Honorar wählen
- Policieren mit eigenem Firmenlogo
- 10, 20 oder 50 Mio Deckungssumme für Personen-, Sach- und Vermögensschäden
- Selbständige Nebentätigkeiten für ausgewählte Berufe mitversichert
- Oberirdische Gas- und Öltanks OHNE Literbegrenzung
- Forderungsausfalldeckung inklusive der Rechtsschutz zur Forderungsausfalldeckung bereits ab 500 € möglich
- Schlüsselschaden bis 100.000 € mitversichert
- Bedingungsupdategarantie
- Flugmodelle und Drohnen mit eigenem Antrieb bis 5 Kg
- Besitzstandsgarantie
- Medizinische Geräte bis 10.000 €
Zusätzlich im Premium Plus:
- 20 oder 50 Mio Deckungssumme für Personen-, Sach- und Vermögensschäden
- Marktgarantie möglich
- Neuwertentschädigung
Courtage
Nutzen Sie unsere VarioCourtage und bestimmen Sie ganz flexibel den Courtagesatz je Vertrag! Wir übernehmen die monatliche Abrechnung für Sie!
Unsere Tarifvarianten im Überblick
Die Policenwerk
Privathaftpflicht
Honorar oder Courtage
Mitversicherte Person bei „Single“
-
- Versicherungsnehmer
- Eltern und Großeltern, sofern diese mit dem VN in häuslicher Gemeinschaft leben
Mitversicherte Person bei „Partner“
-
- Ehepartner, eingetragener Lebenspartner oder Lebensgefährten (sofern namentlich genannt)
- Eltern und Großeltern des VN oder Ehepartner bzw. Lebensgefährten, sofern diese mit dem VN in häuslicher Gemeinschaft leben
Mitversicherte Person bei „Familie“
-
- Ehepartner, Lebensgefährte, minderjährige Kinder (auch Stief-, Adoptiv- und Pflegekinder)
- unverheiratete volljährige Kinder (auch Stief-, Adoptiv- und Pflegekinder) bis zum Abschluss der Erstausbildung/Erststudium
- Personen in dauerhafter häuslicher Gemeinschaft mit dem Versicherungsnehmer lebenden Personen (auch volljährige unverheiratete Kinder nach Erstausbildung und Kinder mit körperlicher, geistiger bzw. seelischer Behinderung)
- Eltern und Großeltern des Versicherungsnehmers/ Lebensgefährten, auch wenn diese in einem Pflegeheim leben
- vorübergehend in häuslicher Gemeinschaft befindliche unverheiratete Personen (z.B. Au-pairs, Austauschschüler) sowie minderjährige Übernachtungsgäste
Im Haushalt für den VN tätige Personen
-
- Mitversicherung der gesetzlichen Haftpflicht für Angestellte oder gefälligkeitshalber für den VN tätige Personen in dieser Eigenschaft
Nachversicherungsschutz
-
- Bis zur nächsten Beitragshauptfälligkeit, mindestens jedoch 6 Monate
Deliktunfähigkeit
-
- Kein Einwand wegen Deliktunfähigkeit bei allen mitversicherten Vermögens-, Sach- und Personenschäden bis 100.000 €
Privathaftpflicht
Premium
weitere Ergänzungen
Haftpflichtansprüche des Arbeitgebers, Dienstherren oder Arbeitskollegen für Sachschäden
-
- Höchstersatzleistung max. 3.000 € je Schadenereignis (100 € SB)
Notfallhelfer
-
- Mitversicherung der gesetzlichen Haftpflicht von Personen, die dem Versicherungsnehmer und den mitversicherten Personen in einem Notfall freiwillig Hilfe leisten, gegenüber Dritten inkl. deren Aufwendungen
Regressansprüche
-
- Ansprüche wegen Personenschäden, die von mitversicherten Personen auf einen Träger der Sozialversicherung, ein private Krankenversicherung, öffentlicher und privater Arbeitgebern übergehen
Gefälligkeitshandlungen
-
- Höchstersatzleistung bis Versicherungssumme
Mietsachschäden
-
- Schäden an Wohnräumen und sonstigen zu privaten Zwecken gemieteten Räumen in Gebäuden inkl. Schäden an mobilen Einrichtungs- und Ausstattungsgegenstände in Ferienwohnungen und -häusern, Hotels, Pensionen, Gästehäusern etc. Bis zur vereinbarten max. Versicherungssumme
Fremde geliehenen unentgeltlich zu private zwecke beweglicher Sachen
-
- Höchstersatzleistung max. 50.000 € ohne SB
Fremde gemieteten zu private zwecke beweglicher Sachen
-
- Höchstersatzleistung max. 50.000 € (250 € SB)
Hüten fremder Hunde und Pferde
-
- nicht gewerbsmäßig
Reiten fremder Pferde oder fahren fremder Fuhrwerke
-
- nur zu privaten Zwecken
Betriebspraktika, Ferienjobs
-
- Ohne den Gefahren eines Betriebes, Berufes, Dienstes, Amtes und einer verantwortlichen Betätigung in Vereinigungen aller Art
Laborarbeiten
-
- Schäden aus der Teilnahme am fachpraktischen Unterricht inkl. Maschinen
Tagesmutter / Tageseltern / Babysitter
-
- Mitversichert ist die private und berufliche Tätigkeit als Tagesmutter / Tageseltern / Babysitter auch gegen Entgelt (ohne Begrenzung der Anzahl der Kinder)
Ehrenämter
-
- Keine hoheitliche Tätigkeit oder entgeltlichen Freiwilligenarbeit
Sport
-
- Mitversichert sind Schäden die aus der Ausübung von Sport entstehen
Elektronischer Datenaustausch / Internetnutzung
-
- Schäden aus dem Austausch, der Übermittlung und der Bereitstellung elektronischer Daten, z. B. Internet, E-Mail oder mittels Datenträger sind mitversichert
Schlüsselverlust
-
- Mitversichert ist der Verlust von fremden privaten und beruflichen Schlüsseln/Codekarten. Höchstersatzleistung max. 30.000 €
Zahme Haustiere
-
- Versicherungsschutz als Halter oder Hüter zahmer Haustiere, gezähmter Kleintiere und Bienen inkl. Signal- und Behindertenbegleithunde
Schusswaffen
-
- Mitversichert aus dem erlaubten privaten Besitz und Gebrauch von Hieb-, Stoß- und Schusswaffen sowie deren Munition/Geschossen. Ausgeschlossen bleiben Schusswaffen zu Jagdzwecken
Bauherrenrisiko
-
- Bausumme bei selbst genutzter Immobilie bis 100.000 €
Immobilienbesitz (Haus- und Grundbesitzer-Risiko)
-
- Eine oder mehrere Wohnungen in Europa (Ferienwohnung, Eigentumswohnung)
- In Europa gelegenes Ein- oder Mehrfamilienhaus (sofern eine Wohnung vom VN selbst bewohnt)
- In Europa gelegenes Ferien- oder Wochenendhaus (inkl. fester nicht versicherungspflichtiger Wohnwagenanhänger)
- Unbebaute Grundstücke bis 10.000 qm Gesamtfläche
Photovoltaikanlagen / Solaranlagen
-
- Aus dem Besitz und dem Betreiben inkl. der Einspeisung von Strom ins öffentliche Stromnetz
Weitere Anlagen
-
- Aus dem Besitz eines Swimming-Pools, Teiches, Biotops u. a.
Vermietung
-
- Von bis zu 3 Wohneinheiten (Einliegerwohnungen / Eigentumswohnungen) bis 30.000 € Bruttojahres-Miete, des Ferien- oder Wochenendhauses
- Wohnungen im vom VN teilweise selbst bewohnten Mehrfamilienhaus
- Einzelne Räume auch zu gewerblicher Nutzung, von Garagen und Stellplätze, Abgabe von Betten zu Beherbergungszwecken an Feriengäste (sofern kein Ausschank nach Gaststättengesetz erfolgt)
Umweltschäden
-
- Versicherungsschutz für öffentlich-rechtliche Pflichten oder Ansprüche gemäß Umweltschadensgesetz
Abwasserschäden
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- Inklusive Rückstau aus dem Straßenkanal, bis zur Versicherungssumme
Abwassergrube
-
- Privat genutzt und ausschließlich für häusliche Abwasser
Gewässerschäden durch Kleingebinde
• Bis 100 l bzw. kg Fassungsvermögen (Gesamtfassungsvermögen max. 1.000 l bzw. kg), bis zur Versicherungssumme
Gas- und Heizöltank
-
- Fassungsvermögen Unbegrenzt in selbst genutzter Immobilie bis zur Versicherungssumme
Kraftfahrzeuge
-
- Kraftfahrzeuge bis 6 km/h, Krankenfahrstühle, Golfwagen, Aufsitzrasenmäher, Schneeräumgeräten usw., Arbeitsmaschinen und Gabelstapler bis 20km/h, nicht versicherungspflichtige Anhänger
- Nur auf privaten Grundstücken verkehrende Fahrzeuge, ohne Begrenzung der Höchstgeschwindigkeit
Mallorca-Deckung
-
- mitversichert
Fahrrad
-
- Mitversichert sind Schäden aus dem Besitz und Gebraucht von Fahrräder, inkl. nicht versicherungspflichtige Elektroräder
Wasserfahrzeuge - Eigene und fremde Windsurfgeräte, Ruder-, Paddel- und Schlauchboote sowie Kanus u. a. ohne Motor
- Eigene Segelboote mit Segelfläche bis zu 15 qm (auch mit Hilfsmotor), fremde Segelboote ohne Motor sowie fremde Segelboote und Motorbote bis zu einer Motorstärke von 55 KW (75 PS)
- Aus dem Besitz und der Verwendung von Kitesport-Geräten
- Mitversichert sind Schäden aus dem Besitz und Gebraucht von Fahrräder, inkl. nicht versicherungspflichtige Elektroräder
Modellfahrzeuge
-
- Ferngelenkte Land- und Wasser-Modellfahrzeuge (Keine Einschränkung der Anzahl sowie Höchstgeschwindigkeit)
Auslandsaufenthalte
-
- EU/EFTA-Staaten: Zeitlich unbegrenzt inkl. der Benutzung, Anmietung sowie dem Eigentum von Immobilien (Kautionszahlung im Ausland, Höchstersatzleistung 50.000 €)
- Außereuropäischen Ländern: Zeitlich auf 3 Jahre begrenzt inkl. der vorübergehenden Benutzung oder Anmietung von Immobilien (Kautionszahlung im Ausland, Höchstersatzleistung 100.000 €)
Ausfalldeckung
-
- Schadenersatzforderungen ab 1.000 € Mindestschadenhöhe bei Vorlage eines rechtskräftig vollstreckbaren Urteils gegen den Schädiger (Gericht EU, Schweiz, Norwegen, Island, Lichtenstein) ohne SB
Rechtsschutz im Rahmen der Ausfalldeckung
-
- Im Rahmen der Privathaftpflicht-Versicherung enthalten ab 2.500 € Schadenhöhe
Vorsorgeversicherung
-
- Bis zur vereinbarten max. Versicherungssumme
Benachteiligung von Privatpersonen (AGG)
-
- Mitversichert sind Ansprüche auf Schadensersatz wegen Benachteiligungen für einen Personen-, Sach- oder Vermögensschaden
Innovationsgarantie
-
- Zukünftige Bedingungsverbesserungen ohne Mehrbeitrag gelten automatisch mitversichert
Leistungsgarantie
-
- Gegenüber den Musterbedingungen des GDV
Privathaftpflicht
PremiumPlus ohne Marktgarantie
Zusätzlich zum Premium-Tarif
Haftpflichtansprüche des Arbeitgebers, Dienstherren oder Arbeitskollegen für Sachschäden
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- Erhöhung der Höchstersatzleistung max. 10.000 € je Schadenereignis (100 € SB)
Fremde geliehenen unentgeltlich zu private zwecke beweglicher Sachen
-
- Erhöhung der Höchstersatzleistung auf max. 200.000 € ohne SB
Betriebspraktika, Ferienjobs
-
- Einschluss von Schäden an Einrichtungen (auch Lehrmittel) und Gebäuden
Beitragsfreistellung bei Arbeitslosigkeit
-
- Vertrag wird Prämienfrei weitergeführt
Summen- und Konditionsdeckung
-
- Ab Antragsstellung Prämienfrei für 6 Monate
Ehrenämter
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- nicht beruflicher Vormund/Betreuer des VN ist für die Dauer der Vormundschaft/Betreuung mitversichert
Schlüsselverlust
-
- Mitversichert sind auch fremde privat genutzte Schlüssel für Kraftfahrzeuge (z.B. Mietwagen oder Leihwagen) jedoch ohne berufliche Nutzung
Photovoltaikanlagen / Solaranlagen
-
- Auch aus dem Besitz und dem Betreiben von Luft-, Wasser- und Erdwärmeanlagen, Kleinwindanlagen sowie Mini-Blockheizkraftwerken
Bauherrenhaftpflicht Versicherung
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- Als Bauherr oder Bauunternehmer von Bau bzw. Umbauarbeiten, selbst-bewohnt unbegrenzte Bausumme, ansonsten bis 200.000 € Bausumme
Vermietung von Einlieger oder Eigentumswohnungen
-
- Die Vermietung von bis zu drei Eigentumswohnungen bis zu unbegrenzte Bruttojahresmiete
Wasserfahrzeuge
-
- Eingeschlossen sind auch eigene Motorboote bis max. 11,03 KW (15 PS)
Modellfahrzeuge
-
- Einschluss des Besitz und Gebrauchs von privaten Luftfahrzeugen (z.B. Flugmodellen, Drachen und Drohnen) max. Fluggewicht 5 kg
Personenschäden untereinander
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- Innerhalb des versicherten Personenkreises sowie Ansprüche gegen den VN von vorübergehend in den Familienverbund eingegliederten unverheirateten Personen (z.B. Au-Pair, Austauschschüler, minderjährige Übernachtungsgäste)
Allmähliche Einwirkung
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- Sachschäden durch Allmähliche Einwirkung von Temperaturen, von Gasen, Dämpfen oder Feuchtigkeit und von Niederschlägen (Rauch, Ruß, Staub und dergleichen) sind mitversichert
Betankungsschäden
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- Beim Betanken von geliehenen Fahrzeugen. Höchstersatzleistung max. 3.000 €
Be- und Entladeschäden
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- Auch durch Reinigungs- und Pflegearbeiten. Höchstersatzleistung max. 10.000 €
Übernahme Selbstbehalt in Kfz-Vollkasko
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- Nach Schäden mit geliehenem Fahrzeug: Erstattung Selbstbeteiligung der Vollkaskoversicherung. Leistung max. 5 Jahre
Auslandsaufenthalte
-
- EU/EFTA-Staaten: Zeitlich unbegrenzt inkl. der Benutzung, Anmietung sowie dem Eigentum von Immobilien (Kautionszahlung im Ausland, Höchstersatzleistung 100.000 €)
- Außereuropäischen Ländern: Zeitlich auf 5 Jahre begrenzt inkl. der vorübergehenden Benutzung oder Anmietung von Immobilien (Kautionszahlung im Ausland, Höchstersatzleistung 100.000 €)
Ausfalldeckung
-
- Schadenersatzforderungen ab 500 € Mindestschadenhöhe bei Vorlage eines rechtskräftig vollstreckbaren Urteils gegen den Schädiger (Gericht EU, Schweiz, Norwegen, Island, Lichtenstein) ohne SB
Rechtsschutz im Rahmen der Ausfalldeckung
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- Im Rahmen der Privathaftpflicht-Versicherung enthalten ab 1 € Schadenhöhe
- Wildtiere
- Erlaubte Haltung von wilden Kleintieren wie Spinnen, Schlangen etc. inkl. Einfangskosten bis 10.000 €
Versehentliche Obliegenheitsverletzung
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- Versäumnis von Verhaltensvorschriften, die sich aus dem Versicherungsvertrag bzw. den Versicherungsbedingungen ergeben
Verzicht auf Leistungskürzung
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- Keine Leistungskürzung bei grob fahrlässiger Obliegenheitsverletzung
Privathaftpflicht
PremiumPlus mit Marktgarantie
Zusätzlich zum PremiumPlus-Tarif
Ausfalldeckung
-
- Schadenersatzforderungen bereits ab 500 € Mindestschadenhöhe bei Vorlage eines rechtskräftig vollstreckbaren Urteils gegen den Schädiger (Gericht EU, Schweiz, Norwegen, Island, Lichtenstein) ohne SB
Neuwertentschädigung
-
- Auf VN Wunsch bis 3.000 €
Marktgarantie
-
- Kein Deckungsnachteil gegenüber Mitbewerbern im Schadenfall
Schlüsselschäden
-
- Verlust von Schlüssel und Codekarten (privat und beruflich), auch für Leihwagen (nicht Dienstwagen) bis 100.000 €
Mietsachschäden
-
- An Beweglichen entgeltlich gemieteten Sachen (SB 250 €) bis 200.000 €