COVID-19-Impfschäden ab sofort mitversichert!
Die große Frage, die über allem steht. Was passiert, wenn nach einer Covid-19-Schutzimpfung ein Impfschaden auftritt?
Wir haben lange mit unserem Risikoträger verhandelt und können nun offiziell verkünden, dass die Absicherung gegen Impfschäden ab sofort in allen Unfallversicherungen der Top und Premium-Kategorie für alle Neu- und Bestandskunden enthalten ist!
Ein Impfschaden ist eine über das übliche Ausmaß einer Impfreaktion hinausgehende Gesundheitsschädigung. Übliche Impfreaktionen (z.B. Kopfschmerzen, Gelenkschmerzen, grippeähnliche Symptome, allergische Reaktionen) sind ausdrücklich nicht versichert. Es muss sich um anerkannte Impfschäden handeln. Zur Einsicht ins Premium-Bedingungswerk bitte hier klicken.