Von Fitnesstrainern, Beratern und Coachs wird erwartet, dass er Sie das Training und die körperlichen Belastungen richtig dosiert. Doch wer haftet, wenn sich beim Training schwerwiegende Verletzungen, Sachschäden oder Unfälle ereignen?
Selbständige Trainer haften für fahrlässige, grob fahrlässige und vorsätzliche Fehler. Viele sind allerdings nicht über Ihren Verein oder Studio abgesichert. Deshalb ist für diese Zielgruppe eine Berufs- bzw. Betriebshaftpflichtversicherung unabdingbar, falls sich jemand während des Trainings verletzt, der Schlüssel beschädigt wird oder Sachschäden entstehen. Außerdem beinhaltet unsere Trainerhaftpflichtversicherung eine passive Rechtsschutzversicherung, um ungerechtfertigte Ansprüche abzuwehren.
Die Vorteile im Überblick: