Das hessische Landessozialgericht beschäftigte sich mit einem besonderen Fall zu gesetzlichen Unfallversicherung (L 9 U 208/17). Geklagt hatte ein Manager, welcher in der Mittagspause die Arbeitsstätte verlassen hatte und dabei stürzte. Er forderte die Berufsgenossenschaft daraufhin auf, den Sturz als Arbeitsunfall zu werten. Zur Argumentation zog er die Arbeitsbelastung heran, welche eine Erholung durch einen Spaziergang erforderlich machten.
Die gesetzliche Unfallversicherung lehnte den Antrag jedoch ab und wurde nun vom Gericht bestätigt. Da es sich um eine eigenverantwortliche Verrichtung handelte, wäre eine private Unfallversicherung vonnöten. Die Policenwerk Unfallversicherungen (Basis, Top, Premium) schützt Sie im Beruf und im privaten Bereich 365 Tage, rund um die Uhr und weltweit.